Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1. GELTUNGSBEREICH; ALLGEMEINES

Diese Verkaufs-/Dienstleistungsbedingungen („AGB“) gelten ausschließlich und nur gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB (im Folgenden „Kunden“ oder „Kunde“). Lieferungen, Leistungen und Angebote von LOGIPACK erfolgen ausschließlich unter Einbeziehung dieser Geschäftsbedingungen. Sofern nichts anderes vereinbart, gelten die AGB in der zum Zeitpunkt der Bestellung des Kunden gültigen bzw. jedenfalls in der ihm zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung als Rahmenvereinbarung auch für gleichartige künftige Verträge, ohne dass wir in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müssten. Entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmen. Unsere AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren AGB abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführen. Die widerspruchslose Entgegennahme der Lieferung oder Leistung gilt als Anerkennung unserer Geschäftsbedingungen. Sie gelten auch bei allen künftigen Geschäftsvorgängen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

§ 2. ANGEBOTE, VERTRAGSSCHLUSS, LIEFERUNG UND LEISTUNG

2.1 Unsere Angebote sind nicht bindend. Bestellungen sind für uns nur verbindlich, soweit wir sie unter Bezugnahme auf das Angebot schriftlich oder in Textform (E-Mail) bestätigen oder die Lieferung direkt ausführen. Sofern eine Bestellung als Angebot gemäß § 145 BGB anzusehen ist, können wir diese innerhalb von zwei Wochen annehmen.

2.2 Die Ihnen bekannten Mindestmengen sind unbedingt einzuhalten. Andernfalls berechnen wir einen Mindermengenzuschlag.

2.3 Eingehende Bestellungen werden im Rahmen unserer üblichen Geschäftszeit ausgeliefert. Erfolgt die Lieferung auf Wunsch des Käufers außerhalb der üblichen Geschäftszeit, so werden zusätzliche Kosten berechnet. Genannte Liefertermine sind unverbindlich.

2.4 Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Käufers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten. Die Lieferung erfolgt bei rechtzeitiger Bestellung gemäß unserer Toureneinteilung, zu den jeweils gültigen Tagespreisen (siehe Ziffer 3 unserer AGB) frei Haus. Verladung und Anlieferung erfolgen unversichert auf Gefahr des Käufers. Wir behalten uns die richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung vor. Im Falle der Nichtverfügbarkeit der Leistung werden wir den Kunden unverzüglich informieren. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet. Holt der Kunde Waren oder andere Güter selbst ab, hat er die Pflicht, diese beförderungssicher auf geeigneten Fahrzeugen zu verladen, auch wenn ihn dabei Mitarbeiter der LOGIPACK oder verbundenen Unternehmen unterstützen. Der Kunde stellt diese Unternehmen und deren Mitarbeiter insoweit von allen Schäden und Ansprüchen Dritter frei.

2.5 Bei Lieferverzug ist der Kunden zum Rücktritt nur berechtigt, wenn er uns zuvor eine angemessene Nachfrist zur Lieferung gesetzt hat. Als angemessen gilt eine Frist von mindestens 3 Werktagen in Abhängigkeit der Lieferung. Gleiches gilt bei Teilverzug. Ansprüche auf Schadensersatz wegen verzögerter Lieferung sind nach Maßgabe von Ziff. 5 ausgeschlossen. Kommt der Kunden in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Sofern vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.

2.6 Der Verkäufer ist zu Teillieferungen berechtigt, soweit die Teillieferung dem Kunden zumutbar ist. Zusätzliche Transportleistungen unserer Mitarbeiter gehen auf Kosten und Risiko des Käufers.

§ 3. PREISE; ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

3.1 Die Lieferung erfolgt zu den am Tage der Belieferung für die jeweilige Kundengruppe gültigen Tages-preisen/ Listenpreisen bzw. vereinbarten Abgabepreisen (insgesamt nachfolgend „Preislisten“) zzgl. gesetzlicher USt. Preisänderungen werden mit Bekanntgabe an den Kunden wirksam. Mit Inkrafttreten der neuesten Preisliste verlieren alle anderen Listen und etwaigen sonstigen Preisvereinbarungen ihre Gültigkeit. Die Preise sind absolute Nettopreise. Sie verstehen sich insbesondere ohne Umsatzsteuer, etwaige Zölle oder andere Steuern.

3.2 Die Rechnungen sind sofort bei Erhalt der Ware fällig. Die Zahlung durch Scheck, Überweisung oder durch (SEPA Firmen) Lastschrift am Tage der Rechnungserstellung ohne jeden Abzug zu erfolgen. Eine andere Zahlungsweise oder der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung. Bei Zahlung durch Scheck, (SEPA Firmen-) Lastschrift, (SEPA -) Einzugsermächtigung oder Wechsel gilt die Zahlung mit dem Zeitpunkt der Gutschrift als erfolgt. Rücklastschriftgebühren und die damit verbundenen Kosten gehen zu Lasten des Käufers.

3.3 Gehen Zahlungen nicht unverzüglich nach Erhalt der Lieferung ein, so gerät der Kunden damit in Ver-zug. Während des Verzugs werden unter Vorbehalt der Geltendmachung eines weiteren Schadens Zinsen in Höhe der banküblichen Debetzinsen, mindestens in Höhe des gesetzlichen Verzugszinssatzes von 8 Prozentpunkten über dem Basiszins berechnet.

3.4 Dem Kunden steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunden nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

§ 4. MÄNGELHAFTUNG

4.1 Der Kunde hat die Waren bei Ablieferung unverzüglich und sorgfältig auf Mängel hinsichtlich der Menge und Qualität der gelieferten und zurückgenommenen Gebinde (Voll- und Leergut) und Transportmittel (Systemkomponenten; sonstige Pfandbehältnisse), der Arten und der Sorten einschließlich der von uns zugesicherten Restlaufzeit bis zum Mindesthaltbarkeitsdatum der gelieferten Ware zu untersuchen. Eine diesbezügliche Rüge ist unverzüglich anzuzeigen; andernfalls gilt die Ware in dieser Hinsicht als genehmigt. Andere Mängel sind nach Ablauf von drei Arbeitstagen nach Lieferung schriftlich geltend zu machen; ausgenommen hiervon sind bei ordnungsgemäßer Mängeluntersuchung nicht erkennbare Mängel. Letztere sind innerhalb von drei Arbeitstagen nach ihrem Erkennen schriftlich zu rügen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Anzeige. Ansonsten sind Mängelrügen ausgeschlossen.

4.2 Der Kunde hat Saldenbestätigungen, Leergutsalden und sonstige Abrechnungen auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen. Beanstandungen dieser Bestätigungen, Salden oder Abrechnungen sind unverzüglich anzumelden, sie sind einen Monat nach Abrechnungszugang ausgeschlossen. Ansonsten gelten sie als genehmigt.

4.3 Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, so werden wir die Ware, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge nach unserer Wahl nachbessern oder Ersatzware liefern. Es ist uns stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben. Rückgriffsansprüche bleiben von vorstehender Regelung ohne Einschränkung unberührt. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche – vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern. Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß wie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Kunden oder Dritten unsachgemäß Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche. Ansprüche des Käufers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die von uns gelieferte Ware nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Käufers verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch. Rück-griffsansprüche des Käufers gegen uns bestehen nur insoweit, als der Kunden mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlich zwingenden Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. Für den Umfang des Rückgriffsanspruches des Käufers gegen den Lieferer gilt ferner Satz 7 entsprechend. Im Falle des arglistigen Verschweigens eines Mangels oder im Falle der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit der Ware zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs im Sinne von § 444 BGB (Erklärung von LOGIPACK, dass der Kaufgegenstand bei Gefahrübergang eine bestimmte Eigenschaft hat und dass der Verkäufer verschuldensunabhängig für alle Folgen ihres Fehlens einstehen will) richten sich die Rechte des Käufers ausschließlich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten nach erfolgter Ablieferung der von uns gelieferten Ware bei unserem Kunden Bei dem Verkauf gebrauchter Güter ist mangels anderweitiger Regelung die Gewährleistungsfrist ganz ausgeschlossen. Vorstehende Bestimmungen gelten nicht, soweit das Gesetz insbesondere gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB (Bauwerke und Sachen für Bauwerke), § 479 Absatz 1 BGB (Rückgriffsanspruch) und § 634a Absatz 1 BGB (Baumängel) längere Fristen zwingend vorschreibt. Vor etwaiger Rücksendung der Ware ist unsere Zustimmung einzuholen.

4.4 Für Mängel an Waren, die erst nach Lieferung durch unsachgemäße Lagerung oder Behandlung der Ware entstehen, haften wir nicht.

§ 5. SCHADENSERSATZ- UND AUFWENDUNGSERSATZANSPRÜCHE

5.1 Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunden bzw. Besteller Schadens- oder Aufwendungsersatzansprüche (nachstehend: Schadensersatzansprüche) geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Weiter haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen, wenn wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt haben, sowie in den Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und soweit wir Garantien übernommen haben. Der Schadensersatz für die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt und soweit nicht für die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aus übernommenen Garantien gehaftet wird. Insoweit verjähren diese Schadenersatzansprüche in 12 Monaten. Im Übrigen ist die Schadensersatzhaftung ausgeschlossen. Insoweit haften wir insbesondere nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, wie z.B. entgangener Gewinn und sonstige Vermögensschäden des Bestellers. Die zwingenden Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt. Aufwendungsersatzansprüche des Bestellers sind beschränkt auf den Betrag des Interesses, welches dieser an der Erfüllung des Vertrages hat.

5.2 Soweit die Schadenersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadenersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

§ 6. SYSTEMKOMPONENTEN

6.1 Die zur Nutzung in der Bundesrepublik Deutschland und / oder Österreich überlassenen Systemkomponenten und Bestandteile bleiben im Eigentum von LOGIPACK und dürfen weder verkauft, verpfändet, als Sicherheit verwendet, vermietet noch in sonstiger im Widerspruch zu den Eigentumsrechten von LOGIPACK, wie z.B. Granulieren oder Vermahlen der Komponenten sowie die Verwertung des Materials, verwendet werden. Eine Nutzung der Systemkomponenten außerhalb der Bundesrepublik Deutschland ist nur nach schriftlicher Freigabe durch LOGIPACK zulässig. Bei etwaigen Pfändungen der Systemkomponenten, insbesondere aufgrund gesetzlicher Pfandrechte ist LOGIPACK unverzüglich, spätestens bei Beginn der Zwangsvollstreckung zu informieren.

6.2 Weder die Systemkomponenten noch ihre Bestandteile dürfen angestrichen, beklebt, in ihrer Struktur verändert, unter erhöhten thermischen Belastungen, wie z.B. in Pasteur-Schränken, eingesetzt oder in anderer Weise mit anderen Kennzeichen, Symbolen oder einem anderen Aufdruck als den durch LOGIPACK angebrachten Identifikationskennzeichnungen versehen werden. Die von LOGIPACK gestellte Etikettierung oder Kennzeichnung der genutzten Einheiten werden von diesem dauerhaft haltbar angebracht und dürfen weder geändert noch entfernt werden.

6.3 Der Kunde der Systemkomponenten ist verpflichtet, die Systemkomponenten sicher aufzubewahren und zu handhaben, und haftet für jeden Schaden, der diesen zugeführt wird, üblicher Verschleiß ausgenommen. Der Kunde der Systemkomponenten haftet bei Abhandenkommen oder schwerer Beschädigung für den Wiederbeschaffungswert oder mit dem Pfandwert.

6.4 Der Kunde ist verpflichtet, die genutzten Systemkomponenten ausschließlich für den Transport und die Aufbewahrung von Produkten im Konsumgüterbereich, insbesondere Getränke zu verwenden. Es ist nicht gestattet, Produkte in den genutzten Systemkomponenten zu transportieren oder aufzubewahren bzw. transportieren zu lassen, die die genutzten Systemkomponenten durch ihren Geruch und/oder Geschmack und/oder ihre allgemeine Beschaffenheit für die Nutzung anderer ungeeignet machen.

6.5 Die überlassenen Systemkomponenten dürfen nur durch Original-Systemkomponenten vom selben Typ und derselben Größe und keiner anderen Transportverpackung ersetzt werden.

6.6 Der Kunde ist verpflichtet monatlich jeweils zum 15. des Folgemonats auf elektronischem Weg in dem von LP definierten Format an „meldung@LOGIPACK.com“ die Anzahl der in Umlauf gebrachten und zurückgenommenen LOGIPACK Systemkomponenten sowie deren Bestände, differenziert nach den jeweiligen Systemkomponenten, sowie den hierauf in Umlauf gebrachten und zurückgenommenen Flaschen, differenziert nach Flaschenart und –größe sowie Systemkomponentenempfänger, an LOGIPACK zu melden und wird insoweit hierüber gesondert ordnungsgemäß Buch führen“).

§ 7. VERPACKUNGS- UND TRANSPORTMITTEL; PFAND; KOMMISSIONSWARE

7.1 Paletten, Dollys, Trays, Kisten, Mehrwegflaschen, usw. (nachfolgend als „Pfandbehältnisse“ bezeichnet), werden dem Kunden nur leihweise bzw. als unentgeltliches Sachdarlehen zur vorübergehenden bestimmungsgemäßen Benutzung überlassen und sind nach Benutzung unverzüglich zurückzugeben. Pfandgeld wird nach den jeweils gültigen Sätzen erhoben. Für nicht zurückgegebene Pfandbehältnisse, ist der Wiederbeschaffungspreis zu bezahlen. Bei der Ermittlung des Wiederbeschaffungspreises wird ein angemessener Abzug alt für neu berücksichtigt.

7.2 Der Kunde ist zur Rückgabe des Leerguts in ordnungsgemäßem Zustand verpflichtet; das heißt leere LOGIPACK Systemkomponenten oder vollständig mit Mehrwegflaschen bestückt, die nach mittlerer Güte und Art dem Gelieferten („regional handelsübliche Durchmischung der Mehrwegflaschen“) entsprechen. Leergut wird nur bis zur Höhe der in den einzelnen Leergutsorten gelieferten Mengen sowie vorbehaltlich zuvor geregelter Güte und Art zurückgenommen. LOGIPACK behält sich vor bei Rückführung von Mehrwegflaschen mit erheblichen Abweichungen zur regionalen handelsüblichen Durchmischung die Pfanderstattung zu verweigern oder angemessen um bis zu 8 Cent je Mehrwegflasche zu kürzen. Etwaige bei Anlieferung des Leerguts durch LOGIPACK quittierte Empfangsscheine von Leergut erfolgen vorbehaltlich der abschließenden Prüfung binnen 4 Wochen seit Rückführung. Unterzeichnete Leergutbelege durch die von LOGIPACK eingesetzten Frachtführer und deren Fahrer stellen insoweit kein Anerkenntnis der vertragsgemäßen Rücklieferung von Mehrwegflaschen gegenüber LOGIPACK dar sondern stehen ebenfalls unter Vorbehalt der abschließenden Prüfung durch LOGIPACK.

§ 8. EIGENTUMSVORBEHALT

8.1 Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unserer sämtlichen, auch der künftig entstehen-den Forderungen nebst etwaig anfallender Verzugszinsen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden unser Eigentum. Bei mehreren Forderungen oder laufender Rechnung behalten wir uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung vor; der Vorbehalt bezieht sich auf den anerkannten Saldo.

8.2 Der Kunden darf unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterveräußern, jedoch einem Dritten vor vollständiger Abdeckung seiner Gesamtschuld weder verpfänden noch sicherheitshalber übereignen.

8.3 Wir sind mit dem Kunden unwiderruflich darüber einig, dass die Forderungen, die ihm aus Weiterveräußerungen oder sonstigem Rechtsgrund gegen seinen Abnehmer oder Dritte erwachsen, bereits jetzt im Voraus an uns sicherheitshalber abgetreten werden, und zwar in Höhe des Fakturaendbetrages (einschließlich Umsatzsteuer) unserer Forderung. Die uns vom Kunden im Voraus abgetretene Forderung bezieht sich, sofern zwischen dem Kunden und seinem Abnehmer ein Kontokorrentverhältnis besteht, auch auf den anerkannten Saldo sowie im Fall der Insolvenz des Abnehmers auf den dann vorhandenen „kausalen Saldo“. Wird die Forderung in eine Abrechnung aufgenommen, die auch Forderungen zum Gegenstand hat, die an Dritte abgetreten wurden, tritt der Kunde die hieraus entstehende Gesamtforderung anteilig an die LOGIPACK ab. Der Kunden ist ermächtigt, die abgetretenen Forderungen bis zum Widerruf oder zur Einstellung seiner Zahlungen an uns für unsere Rechnung einzuziehen. Zur Abtretung dieser Forderungen an Dritte ist der Kunden nicht befugt.

8.4 In jedem Fall des Rücktritts sind wir berechtigt, die in unserem Vorbehaltseigentum stehende Ware herauszuverlangen bzw. in Besitz zu nehmen. Zu diesem Zweck gestattet der Kunden bereits jetzt unwiderruflich, dass unsere Mitarbeiter oder von uns beauftragte Dritte sein Grundstück bzw. seine Geschäftsräume betreten und die Vorbehaltsware herausholen können.

8.5 Der Kunden ist verpflichtet, uns gerichtliche Maßnahmen oder andere Zugriffe Dritter auf die Vorbe-haltsware oder auf die an uns abgetretenen Forderungen unverzüglich mit eingeschriebenem Brief und vorab per Telefax mitzuteilen. In solchen Fällen hat der Kunden zudem auf unser Eigentum an der Vorbehaltsware hinzuweisen.

8.6 Übersteigt der realisierbare Wert unserer Sicherheiten alle zu sichernden Forderungen nicht nur vorübergehend um mehr als 20 % so werden wir auf ausdrückliches Freigabeverlangen des Käufers insoweit Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.

§ 9. ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND, SALVATORISCHE KLAUSEL

Für diese AGB und alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts. Voraussetzungen und Wirkungen des Eigentumsvorbehalts gem. Ziff. 8 unterliegen dem Recht am jeweiligen Lagerort der Sache, soweit danach die getroffene Rechtswahl zugunsten des deutschen Rechts unzulässig oder unwirksam ist. Ist der Kunde Kaufmann i.S.d. Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten unser Geschäftssitz in Bremen. Wir sind jedoch auch berechtigt, Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben. Sind einzelne dieser Liefer- und Zahlungsbedingungen oder Teile davon unwirksam, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

§ 10. DATENSCHUTZKLAUSEL

Der Kunde nimmt davon Kenntnis, dass LOGIPACK als Anbieter Daten aus dem Vertragsverhältnis entsprechend Artikel 5,6 DS-GVO sowie insbesondere nach § 28 Bundesdatenschutzgesetz zum Zwecke der Datenverarbeitung speichert und sich das Recht vorbehält, die Daten, soweit für die Vertragserfüllung erforderlich, Dritten (z.B. Transportunternehmen, (Warenkredit-) Versicherungen, Dienstleistern zur Vertragserfüllung) zu übermitteln. Wir behalten uns vor, persönliche Daten des Kunden an branchenspezifische Auskunfteien zu übermitteln, soweit dies zum Zweck einer Kreditprüfung erforderlich ist, vorausgesetzt, der Kunde erklärt sich hiermit im Einzelfall ausdrücklich einverstanden. Wir werden auch sonst personenbezogene Kundendaten nicht ohne das ausdrücklich erklärte Einverständnis des Kunden an Dritte weiterleiten, ausgenommen, soweit wir gesetzlich zur Herausgabe verpflichtet sind.

Wir weisen informativ daraufhin, daß es sich nach derzeitigem sachlichem Anwendungsbereich der DS- GVO bei der Weitergabe der Drittdaten durch LOGIPACK Poolpartner betreffend LOGIPACK Systemkomponentenempfänger nicht um personenbezogene Daten i.S.d. Art 4 DS-GVO, sondern ausschließlich um Unternehmen (Juristische Personen, Personenmehrheiten und – gruppen) und nicht Privatpersonen handelt. Zum anderen bezieht sich die Weitergabe und Verarbeitung im Regelfall entsprechend Art 6, Art 9 Abs. 2 e) DS-GVO auf jedenfalls erlaubte Daten. Namentlich umfasst dies einerseits Drittdaten (d.h. Unternehmensname des Systemkomponentenempfängers, PLZ, Ort und Land) die die betroffenen Unternehmen/ggf. Personen offensichtlich bereits selbst öffentlich gemacht haben und die überdies entsprechend Art 9 Abs.2 i) DS-GVO aus Gründen des öffentlichen Interesses im Hinblick auf Qualitäts- und Sicherheitsstandards sowie Produkthaftungstatbestände (Rückrufe und Warnhinweise) betreffend der LOGIPACK Komponenten rechtmäßig sind. Der Kunde als LOGIPACK Poolpartner trägt gleichwohl dafür Sorge, dass alle von ihm im Rahmen des LOGIPACK Poolvertrages übermittelten etwaig personenbezogenen Daten (z.B. personenbezogene Drittdaten von Kunden des LOGIPACK Poolpartners bei denen LOGIPACK Poolkomponenten von ihm eingesetzt werden) von ihm rechtmäßig erhoben und an LOGIPACK vertragsgemäß weitergeleitet werden (z.B. monatliche Meldung). Im Einzelnen verweisen wir auf unsere jeweils aktuelle Datenschutzerklärung unter http://www.logipack.com/de/datenschutz/.


LOGIPACK AGB, Stand 01.06.2018